Ein tief verwurzelter Mensch möchte bleiben, wo er ist. wp
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HINWEIS
Die Aufwendungen der 24hBetreuung können beim Steuerausgleich/Jahresausgleich geltend gemacht werden. |
FÖRDERUNG SOZIALMINISTERIUMSERVICE Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine mögliche Förderung des Bundessozialamtes bis zu EUR 800,00 pro Monat für zwei 24 Stunden Betreuungspersonen. Ob eine Förderung gewährleistet wird, hängt von diversen Kriterien ab. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Bei einer Förderung von EUR 800,00 / Monat beträgt die Einkommensgrenze EUR 2.500,00 / Monat. Die Förderung wird bis zu einem Einkommen von EUR 3.249,00 aliquot ausbezahlt (Untergrenze EUR 49,00 / Monat) und verringert sich dementsprechend. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten bleiben unberücksichtigt. In Wien wird ab Pflegestufe 3 gefördert. Bei Pflegestufe 3 und 4 müssen wichtige Gründe (z.B. Demenzerkrankung) vorliegen, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann. Das NÖ Fördermodell gilt für Personen
Nähere Informationen finden Sie unter: Wien: Sozialministeriumsservice Niederösterreich: Land NOE |
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