Ein tief verwurzelter Mensch möchte bleiben, wo er ist. wp
Wir übernehmen alle organisatorischen Angelegenheiten.
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spiegelt die vielen Details der Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnisse des/r Pflegenden, die sorgfältige und rasche Auswahl der BetreuerInnen, die wertvolle Entlastung der Familienangehörigen, verbunden mit der äußerst hilfreichen Unterstützung im Dschungel der Bürokratie. Nicht zu vergessen sind die guten Ratschläge bezüglich Cremen, Heilmittel, Diätzubereitungen etc. wie auch bei sachlichen Behelfen. E Öker |
24 STUNDEN BETREUUNG - 24 STUNDEN PFLEGE WIEN und NOE Ihre Investition für die 24hBetreuung Unsere Tarife sind von verschiedenen Kriterien abhängig und werden bei der Bedarfanalyse genau festgelegt. Sie erhalten - vor Beginn der Kooperation - ein schriftliches Angebot, in dem die vereinbarten Tarife - und eventuelle Zusatzleistungen - festgehalten sind. Richttarife pro Tag inklusive Sozialversicherung (Betreuung/Pflege von einer Person): Pflegestufe 1/2/3: ab EUR 85,00 pro Tag Pflegestufe 4/5: ab EUR 90,00 pro Tag Pflegestufe 6/7: ab EUR 95,00 pro Tag Die tatsächlichen Kosten sind von verschiedenen Kriterien, die in die Tarifgestaltung einfließen, abhängig. Dies sind u.a.: • Anzahl der Personen, die zu betreuen sind • Arbeitsaufwand und Tätigkeitsbereich • Regelmässiges (oftmaliges) Aufstehen in der Nacht • Freizeit der Betreuerinnen • Qualifikation (BetreuerIn, PflegerIn, Krankenschwester, Krankenpfleger) • Deutschkenntnisse der Betreuungsperson Zusätzliche Kosten: Transfer: EUR 150,00 bis EUR 200,00 pro Betreuungsperson pro Einsatz. Die Höhe des Transfers ist davon abhängig, wie weit die Entfernung der Arbeitsstätte in Österreich zum Heimatort der Betreuungsperson ist. Zweite Person im Haushalt (ohne Betreuung/Pflege): ab EUR 5,00 pro Tag Haustier: ab EUR 5,00 pro Tag Essen und Unterkunft Betreuungspersonen: Der Auftraggeber|Kunde übernimmt die Kosten für Essen und Unterkunft und stellt der Betreuungsperson ein eigenes Zimmer - oder einen abgetrennten Schlafbereich - zur Verfügung. Bad/Dusche/WC sowie Küche sind für die Betreuungs- und Pflegepersonen mitbenützbar. Ihre Investition für die Organisation Vertragsgebühr Langzeitbetreuung EUR 550,00 für eine 24 Stunden Betreuungs- oder Pflegeperson. EUR 690,00 für zwei 24 Stunden Betreuungs- oder Pflegepersonen. In diesen Beträgen sind Erstgespräch, Bedarfsanalyse sowie das Auswahlverfahren von geeigneten Betreuungs- | Pflegepersonen inkludiert. Vertragsgebühr Kurzzeitbetreuung (bis zu 4 Wochen): EUR 500,00 für die Vermittlung von einer Pflegekraft. Sollte sich die Kurzzeitbetreuung in eine Langzeitbetreuung (Betreuung länger als 4 Wochen) entwickeln, so wird die Differenz auf die Langzeitbetreuung verrechnet. watson & partner KG - Betreuungspakete Betreuungspaket A (obligat) - EUR 280,00 | pro 28 Nächte
Betreuungspaket B (optional) - EUR 380,00 | pro 28 Nächte Alle Leistungen laut Paket A. Zusätzliche Leistungen - 2 x pro Monat (maximal 5 Stunden):
Es ist möglich, das Betreuungspaket während der Kooperation zu ändern. Rechnungslegung und Zahlungen: Die Rechnungslegung von watson & partner KG - die 24 h Betreuung - erfolgt als Dauerrechnung für das jeweilige Jahr und ist jeweils zu Beginn des Monats fällig. Die Zahlung kann in zwei Teilzahlungen erfolgen. Entweder durch einen Einziehungsauftrag durch watson & partner KG oder eine Überweisung durch den Klienten. watson & partner KG - die 24 h Betreuung überweist das Geld an die BetreuerInnen zwei Tage vor Abreise, so dass das Geld am Abreisetag am Konto eingelangt ist. Sollte der Turnus vorzeitig abgebrochen werden (z.B. wegen Krankheit einer der beteiligten Personen) so wird der - zu viel überwiesene - Betrag retourniert. Die Sozialversicherung wird nicht anteilsmässig retourniert, da die Sozialversicherung ein fixer Betrag pro Monat ist und nicht aliquot verrechnet wird. Betreuung von Personen, die durch eine Erwachsenenvertretung vertreten sind und keine Angehörigen haben: Die Abwicklung wird mit der Erwachsenenvertretung im Detail besprochen und auf Grund der jeweiligen Bedürfnisse organisiert. Aufzahlungen: Unterstützung für Pflegegeldantrag: EUR 55,00 pro Stunde Pflegerische Qualitätskontrollen durch Fachpersonal: EUR 60,00 pro Stunde Organisation von Heilbedarf und Hilfsmitteln: Ber Anschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Gehilfen etc...) unterstützen wir Sie gerne mit Informationen. Organisation und Besorgung von Hilfsmitteln werden gesondert - je nach Aufwand - verrechnet. Detaillierte Angaben dazu stehen im jeweiligen Angebot. PFLEGEGELD & FÖRDERUNGEN Pflegegeld Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Höhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2023) Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand in sieben Stufen unterteilt:
Anmerkungen zu den Pflegestufen: Stufe 5: Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. Stufe 6: Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist. Stufe 7: Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. Weitere detaillierte Informationen zum Pflegegeld: Sozialministerium Förderungen Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine mögliche Förderung des Bundessozialamtes bis zu EUR 800,00 pro Monat für zwei 24 Stunden Betreuungspersonen. Ob eine Förderung gewährleistet wird, hängt von diversen Kriterien ab. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt EUR 2.500 netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben. In Wien wird ab Pflegestufe 3 gefördert. Bei Pflegestufe 3 und 4 müssen wichtige Gründe (z.B. Demenzerkrankung) vorliegen, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann. Das NÖ Fördermodell gilt für Personen
Nähere Informationen finden Sie unter: Wien: Sozialministeriumsservice Niederösterreich: Land NOE |
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