Ein tief verwurzelter Mensch möchte bleiben, wo er ist. wp
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spiegelt die vielen Details der Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnisse des/r Pflegenden, die sorgfältige und rasche Auswahl der BetreuerInnen, die wertvolle Entlastung der Familienangehörigen, verbunden mit der äußerst hilfreichen Unterstützung im Dschungel der Bürokratie. Nicht zu vergessen sind die guten Ratschläge bezüglich Cremen, Heilmittel, Diätzubereitungen etc. wie auch bei sachlichen Behelfen. E Öker |
24 STUNDEN BETREUUNG - 24 STUNDEN PFLEGE WIEN und NOE IHRE INVESTITION FÜR DIE 24hBETREUUNG A) Tagestarif ab EUR 85,00 (inklusive Sozialversicherung) Persönliche Hygiene und Pflege, Haushaltsdienstleistungen, Lebensführung
Alle unter A erwähnten Tätigkeiten zuzüglich der folgenden pflegerischen Tätigkeiten:
Alle unter A/B erwähnten Tätigkeiten zuzüglich der folgenden ärztlichen Delegationen:
Anmerkungen Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten müssen – so anwendbar – an die Betreuungs- | Pflegekräfte von einem Arzt angeordnet und/oder einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen werden (zB. falls medizinische Probleme (zB. Schluckstörungen, Wundversorgung) vorliegen. WEITERE INVESTITIONEN FÜR DIE BETREUUNGS- UND PFLEGEKRÄFTE Fahrtkosten: Richtwert: ca EUR 100,00 – ca EUR 300,00 / pro Pflegekraft Die Fahrtkosten sind abhängig vom Wohnort der jeweiligen Pflegekraft, Treibstoffkosten und der Turnuslänge. Feiertage: 100% Zuschläge des Tagestarifs: 01.01., Ostermontag, 25.12., 26.12. Sachaufwand: Essen und Unterkunft Betreuungspersonen Der Auftraggeber|Kunde übernimmt die Kosten für Essen und Unterkunft und stellt der Betreuungsperson ein eigenes Zimmer - oder einen abgetrennten Schlafbereich - zur Verfügung. Bad/Dusche/WC sowie Küche sind für die Betreuungs- und Pflegepersonen mitbenützbar. Eine WLan-Verbindung wird von den Pflegekräften sehr geschätzt. Zweite Person im Haushalt: ab EUR 20,00 pro Tag Haustier: ab EUR 5,00 pro Tag Zuschläge sind abhängig vom jeweiligen Aufwand. Ihre Investition für die Organisation watson & partner KG - die 24 h Betreuung Vermittlungsgebühr | Betreuungspaket | Zusatzleistungen VERMITTLUNGS- und VERTRAGSGEBÜHR EUR 511,00 pro Betreuungs- / Pflegekraft
Sollte ein zweiter Termin für die Bedarfsanalyse notwendig sein, so werden EUR 33,00 pro Stunde (inklusive An- und Abreise) in Rechnung gestellt. WATSON & PARTNER KG BETREUUNGSPAKET: EUR 11,00 pro Tag
ZUSATZLEISTUNGEN DURCH WATSON & PARTNER KG (Wien / Wien Umgebung) Zusatzleistungen, die nicht unter den Leistungen erwähnt sind und - aus den nachfolgend erwähnten Gründen nicht durch die Betreuungs- | Pflegekräfte ausgeführt werden können/sollen, werden extra verrechnet. Darunter fallen zB.:
ZUSATZLEISTUNGEN DURCH EXTERNE PARTNER Zusätzlicher Einsatz von Fachpersonal (zB.: DGKS, falls dies zusätzlich gewünscht wird), Therapeuten, Pediküre etc…... Kosten nach Absprache mit dem jeweiligen Therapeuten. Direktverrechnung zwischen der jeweiligen Person und dem Auftraggeber. AUFZAHLUNGEN Unterstützung für Pflegegeldantrag: EUR 55,00 pro Stunde Pflegerische Qualitätskontrollen durch Fachpersonal: EUR 55,00 pro Stunde ORGANISATION VON HEILBEDARF UND HILFSMITTELN Ber Anschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Gehilfen etc...) unterstützen wir Sie gerne mit Informationen. Organisation und Besorgung von Hilfsmitteln werden gesondert - je nach Aufwand - verrechnet. Detaillierte Angaben dazu stehen im jeweiligen Angebot. RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGEN Die Rechnungslegung von watson & partner KG - die 24 h Betreuung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Einsatzes. Zahlungen können durch den Auftraggeber überwiesen werden oder - alternativ - als Einziehungsauftrag durch watson & partner KG durchgeführt werden. Sollte der Turnus vorzeitig abgebrochen werden (z.B. wegen Krankheit einer der beteiligten Personen) so wird der - zu viel überwiesene - Betrag retourniert. Die Sozialversicherung wird nicht anteilsmässig retourniert, da die Sozialversicherung ein fixer Betrag pro Monat ist und nicht aliquot verrechnet wird. PFLEGEGELD & FÖRDERUNGEN PFLEGEGELD Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Höhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2023) Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand in sieben Stufen unterteilt:
Anmerkungen zu den Pflegestufen: Stufe 5: Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. Stufe 6: Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist. Stufe 7: Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. Weitere detaillierte Informationen zum Pflegegeld: Sozialministerium FÖRDERUNGEN Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine mögliche Förderung des Bundessozialamtes bis zu EUR 800,00 pro Monat für zwei 24 Stunden Betreuungspersonen. Ob eine Förderung gewährleistet wird, hängt von diversen Kriterien ab. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Bei einer Förderung von EUR 800,00 / Monat beträgt die Einkommensgrenze EUR 2.500,00 / Monat. Die Förderung wird bis zu einem Einkommen von EUR 3.249,00 aliquot ausbezahlt (Untergrenze EUR 49,00 / Monat) und verringert sich dementsprechend. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten bleiben unberücksichtigt. In Wien wird ab Pflegestufe 3 gefördert. Bei Pflegestufe 3 und 4 müssen wichtige Gründe (z.B. Demenzerkrankung) vorliegen, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann. Das NÖ Fördermodell gilt für Personen
Nähere Informationen finden Sie unter: Wien: Sozialministeriumsservice Niederösterreich: Land NOE |
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