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Ein tief verwurzelter Mensch möchte bleiben, wo er ist. wp 

Wir übernehmen alle organisatorischen Angelegenheiten.

INVESTITION
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HINWEIS

Die Aufwendungen der 24hBetreuung können beim Steuerausgleich/Jahresausgleich geltend gemacht werden.

PFLEGEGELD

Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt
und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich
beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird.

Höhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2023) Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand
in sieben Stufen unterteilt:
        
  • Stufe 1: Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden - EUR 200,80
  • Stufe 2: Pflegeaufwand mehr als 95 Stunden - EUR 370,30
  • Stufe 3: Pflegeaufwand mehr als 120 Stunden - EUR 577,00
  • Stufe 4: Pflegeaufwand mehr als 160 Stunden - EUR 865,10
  • Stufe 5: Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden - EUR 1.175,20
  • Stufe 6: Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden - EUR 1.641,10
  • Stufe 7: Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden - EUR 2.156,60

Anmerkungen zu den Pflegestufen:
Stufe 5
:
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand
erforderlich ist.

Stufe 6: Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Stufe 7: Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein
gleichzuachtender Zustand vorliegt.

Weitere detaillierte Informationen zum Pflegegeld: Sozialministerium








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Ulrike Watson
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